Zweite Lesung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Kollege Salomon noch einmal auf die Verfasste Studierendenschaft eingegangen ist. Das war ja ein Punkt, bei dem für die CDU eine Änderung im Rahmen dieser Gesetzesnovelle ganz wichtig war. Ich freue mich auch über das gute Ergebnis.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Anlass für diese Gesetzesänderung war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. November 2016, der uns damit eine wirklich harte Nuss zu knacken gab. Zur Erinnerung: Ein Professor der Hochschule in Karlsruhe hatte gegen die Regelungen im Landeshochschulgesetz zur Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder geklagt, und er hat- te damit recht bekommen. Laut Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist dabei tatsächlich die Wissenschaftsfreiheit ge- fährdet, weil die Professoren in den Hochschulgremien keine hinreichenden Mitwirkungsinstrumente hätten.

Es ist richtig, meine Damen und Herren, wir haben die Rek- torate an den Universitäten und Hochschulen in unserem Land mit einer Vorrangstellung ausgestattet. Sie steuern die Hochschulen, und sie sind deswegen in unseren Augen dafür auch ganz wichtig.

Denn – ich habe es hier schon mehrfach gesagt – Hochschulen sind schon lange keine Elfenbeintürme mehr; sie sind hochkomplexe Gebilde. Dort wird ein richtig großes Rad gedreht und mittlerweile auch ziemlich viel Geld bewegt.

Kollege Kößler hat neulich einmal Zahlen erfragt, und im Ergebnis haben wir gehört, dass z. B. aus dem aktuellen EU-Forschungsprogramm seit 2014 allein 280 Millionen € nach Baden-Württemberg an die Hochschulen hier im Land geflossen sind. Die Hochschulen sind also sowohl in personeller als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht richtig große Tanker.

Natürlich sind die Professoren Träger der Wissenschaftsfreiheit und dürfen in ihrer Autonomie nicht eingeschränkt wer- den; das ist selbstverständlich für uns. Aber ein starkes Rektorat, das die Interessen der Hochschulen gebündelt nach au- ßen vertritt und im Inneren für Ausgleich und Funktionsfähigkeit sorgt, ist meiner Ansicht nach auch absolut im Interesse der Professorenschaft selbst.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an die sogenannte Imboden-Kommission erinnern, die beauftragt worden war, die Exzellenzinitiative zu evaluieren und Empfehlungen für das Nachfolgeprogramm abzugeben. Sie hat ausdrücklich betont, dass unsere Hochschulen im Interesse der internationalen Konkurrenzfähigkeit über starke Leitungsstrukturen verfügen müssen. Das zeigt sich schon beim Wettbewerb um die Exzellenzmittel. Schon bei der Antragstellung wird deutlich, dass man eine Stelle im Haus braucht, die die verschiedenen Initiativen bündelt, steuert und nach außen vertritt.

Die Imboden-Kommission kam auch zu dem Schluss, dass die deutschen Universitäten bei der sogenannten Governance im- mer noch einen extrem hohen Nachholbedarf haben.

Wir haben eben von Eucor gesprochen, von der internationalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein, und wir haben darüber geredet, dass wir gern die französische Initiative für eine deutsch-französische Universität unterstützen würden. Meine Damen und Herren, das schafft kein einzelner Lehrstuhl, und das gelingt auch zwei oder drei Lehrstühlen nicht allein. Dafür braucht es unbedingt eine zentrale Steuerung.

Ich denke, meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Gesetzentwurf den Spagat geschafft. Wir bewahren unseren Rektoraten eine starke Stellung und überlassen ihnen die notwendigen Kompetenzen, um ihre Funktion wirkungsvoll aus- zuüben. Gleichzeitig werden wir dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gerecht. Denn wir stärken die Professoren als Träger der Wissenschaftsfreiheit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir erhöhen ihr Gewicht in den Senaten. Sie werden dort künftig mit Stimmenmehrheit vertreten sein. Gegen ihre Stim- men kann künftig kein Rektoratsmitglied mehr gewählt werden.

Ich will hier auch noch erwähnen, dass wir nach der Anhörung hinsichtlich der Senatszusammensetzung noch nachge- bessert haben, damit all das auch für die kleineren Hochschulen leichter umsetzbar ist.

Ich will noch mal auf die Professorenschaft als Träger der Wissenschaftsfreiheit zurückkommen. Gegen ihre Stimme kann nicht nur kein Rektor gewählt werden, sondern wir geben ihnen jetzt auch das Instrument in die Hand, das Rektorat abzuwählen, und zwar mit einer sogenannten Urabwahl.

Hier will ich für die CDU sagen, dass es wichtig war, auch hier die Arbeitsfähigkeit des Rektorats zu berücksichtigen. Es soll nicht möglich sein, dass sich einige wenige Professoren sozusagen beim Kaffee

(Glocke des Präsidenten)

darauf verständigen können, das Rektorat abzuwählen. Wir haben das Quorum erhöht. Wir haben die Dreistufigkeit auf eine Zweistufigkeit abgesenkt. Außerdem haben wir uns dafür starkgemacht, dass Kanzlerin oder Kanzler als diejenigen, die für die Finanz- und Personalverwaltung in der Hochschule zuständig sind, künftig auch mit Stimmenmehrheit im Se- nat vertreten sind und dort mitentscheiden können.

Ich denke, wir haben eine gute Lösung auf den Weg gebracht. Wir haben aber nicht nur die Vorgaben des Verfassungsge- richtshofs abgearbeitet – diesen Ansatz finde ich auch sehr schön –, sondern auch sehr viele Punkte zusätzlich innovativ in das Gesetz eingebracht. Wir haben ein gutes Paket geschnürt.

Die Änderungsanträge, die zum Gesetzentwurf vorliegen, haben wir im Ausschuss schon beraten. Die Regierungsfraktio- nen haben sie abgelehnt. Ich werbe dafür, dass Sie dieser Geetzesnovelle bitte zustimmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)