Anträge und Anfragen

Die Abgeordneten können auf die Gesetzgebung und die Politik des Landes vor allem durch Anträge und Anfragen einwirken. Mit einem Antrag wird die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst. Dies kann bspw. die Aufforderung sein, dem Antragssteller über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten das Recht, schriftlich von der Landesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen.

Mit einer Großen Anfrage können 15 Abgeordnete bzw. eine Fraktion Auskunft und Rechenschaft von der Landesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Die Große Anfrage ist eines der stärksten parlamentarischen Instrumente der Regierungskontrolle, da die Antwort der Regierung im Plenum diskutiert werden kann.

Folgende Anträge und Anfragen habe ich in der 16. Legislaturperiode des Landtag auf den Weg gebracht: