Zur aktuellen Lage der Flüchtlinge in Moria – Stellungnahme des EAK-Bundesvorstandes

Stellungnahme des EAK-Bundesvorstandes zur aktuellen Lage der Flüchtlinge in Moria (Lesbos) vom 21. September 2020

„Der Bundesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) begrüßt ausdrücklich die humanitären Hilfen der Bundesregierung angesichts der aktuellen Flüchtlingsnot in Moria auf Lesbos. Wir danken der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst Seehofer für dieses abermals beherzte Hilfehandeln aus christlicher Verantwortung für die schwächste und vulnerabelste Betroffenengruppe, nämlich die klar definierte Gruppe verfolgter Einzelpersonen sowie der Kinder und Familien, die bereits einen positiven Asylbescheid bekommen haben.

Wir begrüßen auch, dass diese Tat der engagierten Nächstenliebe zugleich im Einvernehmen und unter Achtung der Souveränität des EU-Partners Griechenland geschehen ist. Weitere Schritte sind selbstverständlich notwendig, aber sie können nur in einer gesamteuropäischen Anstrengung unternommen werden. Eine nachhaltige und verantwortungsethisch tragbare Lösung für das menschenunwürdige Flüchtlingselend in den völlig überfüllten und überlasteten Aufnahmelagern kann dauerhaft und überzeugend nur im Rahmen eines künftigen und längst überfälligen neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bestehen, wonach bereits an den Außengrenzen zeitnah und effektiv festgestellt werden muss, wer ein Recht auf Schutzgewährung und Einreise hat.

Hierzu bedarf es aber zwingend einer neuen gesamteuropäischen Lösung in der Flüchtlingsfrage. Jeder EU-Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen angemessenen Beitrag in Bezug auf die Verteilung bzw. Versorgung der Schutzbedürftigen leisten, ansonsten wird sich an den unerträglichen Bildern des Flüchtlingselends auf Dauer wenig ändern.

Politischen Forderungen nach einer vom Bund entkoppelten, selbständigen Aufnahme durch einzelne Bundesländer oder Kommunen sind deshalb entschieden abzulehnen. Es ist in diesem Zusammenhang eindringlich daran zu erinnern, dass das Grundgesetz die Zuständigkeit für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausschließlich in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers sieht. Letzterer stellt die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

Zur Lösung der europäischen Flüchtlingsfrage brauchen wir eine verantwortliche Balance zwischen Humanität und Ordnung.“