Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wies am 30. April die Klage eines Mitglieds der AfD-Landtagsfraktion zurück, das sich gegen die Sitzungsleitung von Sabine Kurtz wandte. Es ging dabei um einen Ordnungsruf, den die Vizepräsidentin im Oktober 2019 dem AfD-Abgeordneten erteilte, weil er einem Redner der Grünen “Sie sind ein Antisemit” zugerufen hatte. Der Verfassungsgerichtshof hält den Ordnungsruf für formal und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und die Klage für unbegründet.

Ordnungsrufe sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor. Sie dienen der Wahrung der Disziplin in den Sitzungen, des Ansehens und der Würde des Landtags. In der 16. Wahlperiode von 2016 – 2021 hat sich die Zahl der Ordnungsrufe im Vergleich zu früheren Legislaturperioden extrem vermehrt. Landtagssitzungen gestalteten sich häufig überaus turbulent. Sabine Kurtz hofft, dass sich dies in der 17. Wahlperiode bessert. Der Kläger gehört dem neuen Landtag nicht mehr an.

Weitere Informationen: Urteil und Pressemitteilung des Verfassungsgericht