Insgesamt 5,3 Mio. Euro für den Kommunalen Straßenbau in Böblingen und Leonberg
Die Maßnahmen zur Neugestaltung und baulichen Umgestaltung von Verkehrswegen innerörtlicher Straßen haben es dieses Jahr in das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau geschafft. Damit unterstützt das Land die Stadt Leonberg bei den Herausforderungen im kommunalen Straßenbau.
„Ich freue sehr, dass Böblingen und Leonberg vom Land im Rahmen des Förderprogramms ,Kommunaler Straßenbau‘ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 5,3 Mio. Euro erhalten. Die Fördermittel sind ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur und moderne Mobilität“, sagt die Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz,.
In Leonberg wird das Projekt „Stadt für Morgen“ gefördert, konkret die bauliche Umgestaltung der Stadtmitte, der Förderbereich 4, die Römerstraße Ost und West und die Eltinger Straße Nord.
In Böblingen fließt die Förderung in die Neugestaltung der Stadtgrabenstraße als Teil des Altstadtringes
Das Fördervolumen für die insgesamt 59 Maßnahmen aus den vier Regierungsbezirken umfasst rund 46 Millionen Euro.
Das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Damit werden Gesamtinvestitionen von etwa 131 Millionen Euro in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt wie im vergangenen Jahr auf der Modernisierung von Brücken und dem Umbau in den Städten und Gemeinden zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortmitten.
Neben der Förderung von Brückenmodernisierung und Ortsmitten können Kommunen auch Geld für zahlreiche weitere Maßnahmen beantragen: So werden Straßenneu- und -ausbauten, Verkehrsleitsysteme, Maßnahmen für den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sowie zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen unterstützt.
Hinweis:
Mit dem LGVFG unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).
Entsprechende kommunale Bauvorhaben werden mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Projekten oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den kommunalen Straßenbau läuft in der Regel bis 31. Oktober, aber auch unterjährig können Maßnahmen ins Programm aufgenommen werden.