Stabilisierungshilfe für Gastgewerbe über 330 Mio. Euro beschlossen

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung 330 Mio. Euro Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat“, erklärten Sabine Kurtz und Paul Nemeth in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die große wirtschaftliche Not, in der sich viele Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in der aktuellen Situation befinden, könne damit gelindert werden, so Kurtz und Nemeth weiter. Von der Lage der Hoteliers und Gastronomen im Kreis Böblingen hatten sich die beiden Landtagsabgeordneten auch in einer Telefonkonferenz überzeugt, die sie gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz angeboten hatten. Das Hilfsprogramm müsse nun rasch gestartet werden, um weitere Schließungen zu vermeiden.

Die Stabilisierungshilfe schließt an die Soforthilfe an, die für die ersten drei Monate der Corona-Pandemie geleistet wurde. Das neue Programm unterstützt die Betriebe mit einem Zuschuss erneut bis zu drei Monate lang. Die Förderung wird als einmalige Leistung abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsengpass des Betriebs bezahlt. Sie beträgt bis zu 3.000 Euro für drei Monate für den Betrieb selbst und zusätzlich jeweils 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter, der in Vollzeit im Betrieb beschäftigt ist.

Die Förderung wird für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Abwicklung der Stabilitätshilfe erfolgt über die L-Bank. Die Vorprüfung der qualifizierten Anträge soll wie bei dem erfolgreichen Soforthilfeprogramm des Landes durch die Industrie- und Handelskammern erfolgen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Die Plausibilität der Liquiditätsplanung, aus der sich der maßgebliche Liquiditätsengpass und damit die Höhe des Zuschusses ergibt, ist durch einen Steuerberater zu bescheinigen.