Das diesjährige Sanierungsprogramm für die Straßeninfrastruktur enthält zahlreiche Maßnahmen im Landkreis Böblingen. Dies teilten die CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz (Leonberg) und Paul Nemeth (Böblingen) mit. „Als starker Wirtschaftsstandort sind wir im Kreis Böblingen auf eine gute Infrastruktur angewiesen“, so die beiden Landtagsabgeordneten. Der Erhalt und Ausbau des Straßennetzes habe deshalb eine hohe Bedeutung, auch für die vielen Pendler. „Wir freuen uns, dass die Sanierungsmaßnahmen in das Programm aufgenommen wurden“, so Kurtz und Nemeth.
Beide hoffen, dass die Vorhaben jetzt zeitnah umgesetzt werden.
An den Straßenabschnitten im Sanierungsprogramm 2018 werden größtenteils die Fahrbahndecken erneuert. Dazu gehören der Abschnitt der A 81 zwischen der Anschlussstelle Rottenburg und Singen, die Ortsdurchfahrt Deckenpfronn (B 296), die Ortsdurchfahrt Oberjesingen (B 296), die L 1184 zwischen Herrenberg und Holzgerlingen sowie die B 295 zwischen Ditzingen und Leonberg. Zusätzlich ist der Bau eines neuen Regenklärbeckens an der A 81 bei Seebronn in das Programm aufgenommen worden.
Besonders freut sich Nemeth darüber, dass die L 1185 zwischen Böblingen und Schönaich nun endlich saniert wird. Insbesondere an der Kreuzung am Zimmerschlag ist der Fahrbahnzustand mehr als schlecht. Deshalb hatte sich der Böblinger CDU-Landtagsabgeordnete mehrmals an den Landesverkehrsminister und den Regierungspräsidenten gewandt und die baldige Sanierung angemahnt.
Mit dem Sanierungsprogramm 2018 werden in ganz Baden-Württemberg über 280 neue Sanierungsprojekte umgesetzt. Für Erhaltungsmaßnahmen an den Bundesfernstraßen sollen rund 390 Mio. Euro investiert werden, für Maßnahmen an den Landesstraßen rund 110 Mio. Euro. Dazu kommen Planungskosten in zweistelliger Millionenhöhe.
Als Grundlage für die Festlegung der jährlichen Sanierungsbauprogramme dienen das Erhaltungsprogramm 2017 – 2019 an Bundesfernstraßen und das Erhaltungsprogramm 2017 – 2020 an Landesstraßen. Mithilfe dieser Erhaltungsprogramme wird auch bestimmt, wie die verfügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht auf die vier Regierungspräsidien verteilt werden.