Pressemitteilung vom 3. September 2019. Mit einem einmütigen Antrag hatten sich die Mitglieder im Schulausschuss des Landtags in der letzten Sitzung vor der Sommerpause an die Kultusministerin gewandt und die Verlegung des Stichtags für die Einschulung von Kindern gefordert. „Alle Bildungspolitikerinnen haben großes Verständnis für den Wunsch der Eltern, dass nur Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Diese Meinung teilt auch Ministerin Dr. Susanne Eisenmann“, berichtete Sabine Kurtz im Gespräch mit Bürgermeisterin Susanne Dornes und dem Ersten Beigeordneten der Stadt Rutesheim, Martin Killinger. Klar war für die CDU-Landtagsabgeordnete aber immer, dass die gesetzliche Umsetzung dieses Vorhabens nicht im Schnellverfahren erfolgen könne. „Bei einem Gesetzesvorhaben muss immer zuerst gewissenhaft und in Absprache mit allen Betroffenen geprüft werden, was wie möglich ist“, betonte die Vizepräsidentin des Landtags und verwies zusätzlich auf die üblichen Anhörungsfristen in Gesetzgebungsprozessen.
Martin Killinger erläuterte der Abgeordneten, welche Auswirkungen die Stichtagsverlegung um drei Monate habe, wenn sie sofort zum Schuljahr 2020/21 erfolgen sollte: „Wenn plötzlich rund 25 Kinder ein Jahr länger im Kindergarten bleiben, statt in die Grundschule zu wechseln, benötigen wir in Rutesheim auf einen Schlag 25 mehr Kita-Plätze“. „Das ist in einem Jahr nicht zu schaffen“, unterstrich Bürgermeisterin Dornes. Sie sei sehr dankbar, dass der Gemeinde- und der Städtetag sofort darauf hingewiesen hatten, dass die Kommunen nicht so schnell zusätzliche Kitaplätze „aus dem Boden stampfen können und zusätzliche Fachkräfte einstellen“. „Immerhin haben wir in den letzten Jahren die Kapazitäten aufgrund gestiegenen Geburtenzahlen und für die zunehmende Ganztagesbetreuung schon stark ausgebaut“, so Susanne Dornes.
Sabine Kurtz hält daher die Umsetzung der Neuregelung in mehreren Einzelschritten für sinnvoll. „Wir könnten jetzt ähnlich vorgehen wie in den Jahren 2005, 2006 und 2007, als man den Stichtag vom bis dahin geltenden 30. Juni auf den 30. September nach hinten verschoben hatte und zwar in jedem Jahr um einen Monat“. Mit solch einem Stufenmodell wäre jetzt allen gedient.
Dass nun das Vorziehen des Stichtags wieder auf den 30. Juni grundsätzlich sinnvoll ist, zeigt sich für die Bildungspolitikerin an der hohen Zahl an Rückstellungen, die seit 2007 stark angestiegen ist und jetzt bei rund 10 Prozent eines Jahrgangs liegt. In Baden-Württemberg werden jährlich etwa 100.000 Kinder eingeschult. Zum Schuljahr 2018/19 wurden insgesamt 9.849 erstmals schulpflichtige Kinder an öffentlichen und privaten Grundschulen zurückgestellt, nur rund ein Prozent der Anträge wurde abgelehnt. Auf Kinder, die zwischen dem 30. Juni und dem 30. September sechs Jahre alt wurden, entfallen 6.122 Anträge auf Zurückstellung. Insofern hält Sabine Kurtz es für angemessen, die Entscheidung von vor 15 Jahren nun zu revidieren, dabei aber alle Belange zu berücksichtigen: „Wir wollen nichts über‘ s Knie brechen.“