„Waldenserort“ und „Keplerstadt“ – Die örtliche Identität zeigt sich jetzt auch im Ortsnamen

Weil der Stadt darf sich jetzt „Keplerstadt“ nennen, und der Rutesheimer Teilort Perouse „Waldenserort“. Die Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz freut sich, dass zwei Kommunen in ihrem Wahlkreis von der Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung durch das Innenministerium profitieren. An der virtuellen Verleihung der Genehmigungen durch Innenminister Thomas Strobl heute Vormittag nahm sie teil.

 

„Seit 1699 lebt die Waldenserkolonie im Rutesheimer Ortsteil Perouse. Alle Waldenser, die 1699-1701 nach Württemberg kamen, stammten aus dem Chisonetal im italienischen Piemont“ weiß Sabine Kurtz, „auf Grund dieser Besonderheit darf Perouse ab dem 1 Januar 2022 diese Zusatzbezeichnung führen und seine Ortschilder entsprechend ergänzen.“

Gleiches gilt auch für Weil der Stadt. Der Begründer der neuzeitlichen Astronomie und Mitbegründer des modernen wissenschaftlichen Denkens Johannes Kepler wurde am 27. Dezember 1571 in Weil der Stadt geboren. „Dieses kulturelle Erbe macht Weil der Stadt zu einem Ort mit Weltbedeutung; schön, dass dies zukünftig auch im Ortsnamen zu erkennen ist“ so Sabine Kurtz

Mit der Änderung der Gemeindeordnung im vergangenen Jahr wurde auch die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert. Dadurch ist es für die Gemeinden im Land einfacher geworden, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen.

Solche Zusatzbezeichnungen, wie „Waldenserort“ oder „Keplerstadt“ können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Sie enthalten eine charakterisierende Aussage über ihr Selbstverständnis, über den Status oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils und zwar entweder in Bezug auf die Gegenwart oder in historischer Hinsicht.

 

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.