Reformpläne der Ampelkoalition zu Schwangerschaftsabbrüchen sind unverantwortlich

Zur Berichterstattung über die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP zu Abtreibungen erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:

„Die diskutierten Empfehlungen der Ampelkommission zu Schwangerschaftsabbrüchen schaden dem gesellschaftlichen Frieden in unserem Land zu diesem äußerst konfliktreichen Thema. Sie laufen im Grunde genommen auf eine Streichung des Paragraphen 218 hinaus. Das ist unverantwortlich. Denn mit diesen Reformplänen wird der friedensstiftende Kompromiss und differenzierte Ausgleich der bewährten Gesetzeslösung aufgehoben, der gleichermaßen das Selbstbestimmungsrecht der Frau wie auch den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt.

SPD, Grüne und FDP würden mit der Umsetzung dieser Vorschläge auch den grundgesetzlich geltenden Schutz der Menschenwürde des ungeborenen Lebens relativieren.

Künftig würde dann nicht mehr erkennbar bleiben, dass es sich beim Schwangerschaftskonflikt im Kern immer um eine extreme existentielle Notsituation handelt, bei der zwei absolut gleichberechtigte Grundrechtsgüter miteinander in direkten Konflikt geraten und schmerzlichst abgewogen werden müssen.
Die Arbeitsgruppe der Ampelregierung schlägt wohl eine Reform des Abtreibungsrechtes vor, die eine grundsätzliche Legalisierung der Abtreibung bis zur 12 Schwangerschaftswoche vorsieht. Lediglich ungefähr ab der 22. Schwangerschaftswoche, wo der Fötus selbständig lebensfähig sei, sollten Abbrüche grundsätzlich verboten bleiben. Weitere Ausnahmen werden aber bereits ebenfalls erwogen.

Auch die Behauptung der Ampelkommission, die jetzige gesetzliche Kompromisslösung im Strafgesetzbuch halte einer verfassungs-, völker- und europarechtlichen Prüfung nicht stand, ist angesichts der eindeutigen Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes unhaltbar.

Die geltende und bewährte Rechtslage muss beibehalten werden. Sie schafft – gerade auch unter Berücksichtigung der besonders schwierigen ethischen Konfliktsituation – eine insgesamt ausbalancierte und den gesellschaftlichen Frieden schützende Lösung.

Die alte ethisch-politischen Grabenkonflikte, z.B. zwischen Fristen- und Indikationslösung, könnten nun wieder erneut aufbrechen. Blickt man zudem in andere Länder der Welt wird der Wert des geltenden und jahrzehntelang bewährten gesetzlichen Kompromisses zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland deutlich: Das Beispiel USA zeigt die große Gefahr einer Polarisierung und Spaltung in der Gesellschaft auf. Solche Zustände gilt es unbedingt zu verhindern.“