Rad- und Fußwege in Böblingen, Sindelfingen und Mötzingen in Förderprogramm aufgenommen

In das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wurden vier Projekte aus dem Kreis Böblingen neu aufgenommen. Dies teilen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz (Leonberg) und Paul Nemeth (Böblingen) mit. „Nur mit gut ausgebauten und sicheren Radwegen wird das Pendeln mit dem Fahrrad für die Menschen attraktiv“, betonen die beiden Abgeordneten.

Paul Nemeth freut sich deshalb, dass in Böblingen der Ausbau des Radwegs an der K 1077 und L 1185 vom Kreisverkehr Friedrich-List-Platz bis zur Einmündung in die Parkstraße in das Landesprogramm aufgenommen wurde. Die Strecke gehört zur RadNetz-Achse. Der Neubau eines Radwegs zwischen Schönaich und Böblingen wurde ebenfalls berücksichtigt. Der Radweg soll entlang der Kreisstraße K 1057 und als Zubringer zum Radschnellweg Böblingen-Stuttgart entstehen. Sabine Kurtz begrüßt sehr, dass auch das Vorhaben der Gemeinde Mötzingen in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Zwischen Mötzingen und Öschelbronn soll ein neuer Radweg entstehen. Der bestehende Radweg sei nicht mehr zeitgemäß, erklärt die Abgeordnete. Er führe über geschotterte Wege und sei teilweise zu schmal.

Das Programm des Landes zielt auch auf die Verbesserung von Fußwegen. Der dringend notwendige Ausbau des Gehwegs Dagersheimer Straße in Sindelfingen wurde jetzt neu aufgenommen.

„Die Maßnahmen bedeuten nicht nur Verbesserungen für Radfahrer und Fußgänger. Auch für die heimische Bauwirtschaft werden zusätzliche Aufträge generiert“, so Kurtz und Nemeth. Für die Betriebe seien das gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wichtige Aussichten.

Als nächsten Schritt müssen der Landkreis Böblingen, die Stadt Böblingen, die Stadt Sindelfingen und die Gemeinde Mötzingen als Vorhabenträger jetzt die Projektförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen. Wenn offiziell festgestellt wird, dass die Projekte alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, bewilligt das Regierungspräsidium die Förderung formal.

Das Land fördert Rad- und Fußverkehrsvorhaben der Kommunen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In das Förderprogramm für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur hat das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von insgesamt rund 58 Mio. Euro aufgenommen. Im vergangenen Jahr betrug die Förderung 30 Mio. Euro, in 2018 lag der Förderbetrag noch bei 18 Mio. Euro. Gemeinsam mit den laufenden Vorhaben aus den vergangenen Jahren umfasst das Programm nun insgesamt 384 Maßnahmen.