Nützliche Informationen zu Wirtschaftshilfen

Wir erleben außergewöhnliche Zeiten, die entschiedenes Handeln verlangen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, mussten Bundes- und Landesregierung das öffentliche Leben stark einschränken. Das ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik und verunsichert die Menschen. Viele machen sich Sorgen um ihre Zukunft.

Uns ist bewusst, was wegbrechende Einnahmen bei weiterlaufenden Kosten insbesondere für kleine Betriebe und viele Selbständige bedeuten: Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, denn es geht an die Substanz. Deshalb haben wir in Eilverfahren im Deutschen Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg Gesetze verabschiedet und Geld bereitgestellt. Wir wollen nicht nur die Gesundheit der Menschen schützen, sondern auch die Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten.

Maßnahmen Land
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 19. März in einer Sondersitzung Soforthilfen für die Wirtschaft in Höhe von 5 Mrd. Euro beschlossen. Über diesen Rettungsschirm erhalten insbesondere Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe. Schon in wenigen Tagen sollen die Direktzahlungen für existenzbedrohte Unternehmen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den Soforthilfen finden Sie hier.

Mit den Programmen der L-Bank und der Landesbürgschaftsbank können Unternehmen Kredite und Bürgschaften erhalten, um ihre Liquidität zu sichern. Der Landtag hat beschlossen, die Bürgschaftsquote für betroffene Unternehmen von 50 auf 80 Prozent zu erhöhen. Außerdem wird der Bürgschaftsrahmen von 200 Mio. Euro auf jetzt 1 Mrd. Euro verfünffacht. Anträge können betroffene Unternehmen über ihre Hausbank stellen. Informationen zur Wirtschaftsförderung der L-Bank erhalten Sie unter der Rufnummer 0711 122 2345 (Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16.00 Uhr). Bei Fragen zu Bürgschaften können Sie sich unter der Rufnummer 0711 122 2999 an die L-Bank wenden (gleiche Servicezeiten). Alle wichtigen Informationen zu den Förderprogrammen, Ansprechpartnern und auch zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.

Um möglichen Personalengpässen durch Krankenstand und Quarantänemaßnahmen entgegenzuwirken, wurden zu Beginn der Woche umfangreiche Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht veranlasst. Diese gelten für systemrelevante Tätigkeiten, die für die Versorgung der Bevölkerung oder zur Bekämpfung der Pandemie zentral sind. In diesen Tätigkeiten kann die tägliche Höchstarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden, außerdem sind sie auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2020. Die betroffenen Betriebe müssen keinen Antrag stellen. Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie unter diesem Link.

Maßnahmen Bund
Im Eilverfahren wurden in der vergangenen Woche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Es werden befristete Verordnungsermächtigungen eingeführt, die dafür sorgen, dass die Bundesregierung die Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern kann. Im Einzelnen zählen dazu das Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent sowie der teilweise oder vollständige Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Zudem ist es nun auch Leiharbeitnehmern möglich, Kurzarbeitergeld zu beziehen. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Diese Erleichterungen sind rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei Arbeitnehmern mit Kind 67 Prozent. Alle weiteren Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld gibt es hier.

Um die Liquidität bei Unternehmen zu erhöhen, wurden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bankengruppe. Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rufnummer 0800 539 9001 (montags bis freitags, 8 Uhr bis 18 Uhr) oder unter diesem Link.

Um voraussichtlich auftretende außenwirtschaftliche Risiken einzudämmen, stellt der Bund der Wirtschaft zudem mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Auf Bundesebene sollen zudem noch in der nächsten Woche weitere Anpassungen und Maßnahmen im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat beispielsweise bestätigt, dass die Bundesregierung auch Lohnausfall von Elternteilen auf Grund von notwendiger Kinderbetreuung auf dem Schirm hat. Im Raum steht hier eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der sich das Geld dann wiederum vom Staat rückerstatten lassen könnte.

Weitere Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner finden Sie hier.

Wir tun alles dafür, dass die Pandemie zu keiner Existenzkrise für Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbständige wird. Deshalb bitten wir Sie herzlich, diese E-Mail in Ihrem Umfeld zu verbreiten und auf die zahlreichen Hilfsmaßnahmen von Land und Bund aufmerksam zu machen, damit die Hilfe schnell in Anspruch genommen werden kann.

Selbstverständlich sind die CDU-Wahlkreisabgeordneten Sabine Kurtz, Paul Nemeth und Marc Biadacz immer auch direkt für Sie ansprechbar. Die Büros sind weiterhin besetzt und telefonisch und per E-Mail jederzeit erreichbar. Wir sind davon überzeugt, dass wir auch diese Krise mit vereinten Kräften meistern können.