Mit einem Festakt wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Eberhard Stilz, auf Schloss Solitude verabschiedet. Als sein Nachfolger wurde Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart, im Rahmen der Feierlichkeiten ins neue Amt eingeführt.
Dem Verfassungsgerichtshof gehören insgesamt neun Mitglieder an. Jeweils drei Mitglieder sind Berufsrichter, nichtrichterliche Juristen und Laienrichter. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind unabhängig und werden durch den Landtag von Baden-Württemberg mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Amtsperiode beträgt dabei neun Jahre. Aus allen drei genannten Gruppen scheidet alle drei Jahre jeweils ein Mitglied samt seinem Stellvertreter aus. So endete die Amtszeit des Berufsrichters Eberhard Stilz im Juli 2018. In der Plenarsitzung am 6. Juni wählte der Landtag unter anderem seinen Nachfolger Dr. Malte Graßhof zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Anschließend wurden die neu gewählten Mitglieder von Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz vereidigt.
Grundlegende Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist es, über die Auslegung der Landesverfassung zu entscheiden. Er ist als Gericht organisiert, in dem die gewählten Richter in Verfahren entscheiden, wie die Verfassung und ihre Normen auszulegen sind. Der Verfassungsgerichtshof ist Verfassungsorgan und deshalb gleichberechtigt mit dem Landtag und der Landesregierung. Seine Unabhängigkeit ist deshalb wichtig, da er sicherstellen soll, dass die anderen Verfassungsorgane auch nach der Verfassung handeln. Der Verfassungsgerichtshof wird nur auf Antrag tätig.