In das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für die kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wurden acht Projekte aus dem Kreis Böblingen neu aufgenommen. Dies teilen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Sabine Kurtz und Paul Nemeth mit. „Mit gut ausgebauten und sicheren Radwegen wird auch das Fahrradfahren attraktiver“, betonen die beiden Abgeordneten. Der Ausbau von Fußwegen sei außerdem ganz maßgeblich für die Sicherheit von Fußgängern.
Sabine Kurtz freut sich daher, dass das Vorhaben des Landkreis Böblingen, den Rad- und Gehweg an der K 1060 zwischen Renningen und Rutesheim zu verbreitern, neu in das Landesprogramm aufgenommen wurde. Auch der radgerechte Ausbau der Landhausstraße in Böblingen wurde im Förderprogramm berücksichtigt. Paul Nemeth begrüßt, dass ebenfalls das Vorhaben der Gemeinde Altdorf, an der Südseite entlang der L 1184 in Altdorf einen Geh- und Radweg zu erstellen, aufgenommen wurde. Darüber hinaus wurden zwei Projekte der Stadt Sindelfingen berücksichtigt: die Erneuerung der Fahrradparker an der Grundschule Königsknoll sowie die Erneuerung der Fahrradabstellanlage bei der Realschule Hinterweil.
Das Programm des Landes zielt auch auf die Verbesserung von Fußwegen. Sabine Kurtz begrüßt sehr, dass das Vorhaben der Gemeinde Mötzingen in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Mithilfe einer sogenannten Fahrbahnverschwenkung soll hier ein Fußgängerübergang über die K 1026 (Iselshauser Straße) auf Höhe Brunnenstraße entstehen. Ebenfalls im Förderprogramm berücksichtigt ist das Projekt der Gemeinde Bondorf. Dort soll der Fußgängersteig am Bahnhof über Gleis 3 zur Straße Reuter Steig verlängert werden. Damit soll die Anbindung des Siedlungsbereichs westlich der Bahnlinie an den Ortskern von Bondorf für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. In Waldenbuch werden Maßnahmen an der Nürtinger Straße unterstützt.
„Die Maßnahmen bringen deutliche Verbesserungen für Radfahrer und Fußgänger. Auch für die heimische Bauwirtschaft werden zusätzliche Aufträge generiert“, so Kurtz und Nemeth.
Als nächsten Schritt müssen die Kommunen als Vorhabenträger jetzt die Projektförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen. Wenn offiziell festgestellt wird, dass die Projekte alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, bewilligt das Regierungspräsidium die Förderung formal.
Das Land fördert Rad- und Fußverkehrsvorhaben der Kommunen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Insgesamt umfasst das Förderprogramm für die Jahre 2021-25 über 500 Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 490 Mio. Euro. Dabei waren 371 Maßnahmen bereits aus den Vorjahren im Programm enthalten, 143 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mehr als 70 Mio. Euro sind neu hinzugekommen.