Calvados, Schottischer Whisky, Schwarzwälder Kirschwasser und nun auch der Hohenloher Birnenbrand. Diesen Spirituosen ist gemeinsam, dass sie mit einer geografischen Angabe von der EU geschützt sind. Nun kann sich auch der Hohenloher Birnenbrand in diese Reihe einfügen. Damit sich der Hohenloher Birnenbrand auch offiziell diesen Namen tragen darf, muss er bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Rohstoffe dürfen ausschließlich im geografischen Gebiet Hohenlohe erzeugt und dort destilliert werden. Nur regionaltypische Birnensorten dürfen verarbeitet werden. Auf diese Weise findet das Obst der heimischen Streuobstwiesen eine geeignete Verwendung
Bei der offiziellen Feier im Hohenloher Freilandmuseums in Wackershofen würdigte Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL die Arbeit der Beteiligten: „Die Eintragung als geografische Angabe ist ein gutes Marketinginstrument für unsere baden-württembergischen Klein- und Obstbrennereien. Es zeigt uns auch, wie gut Schützen durch nützen funktioniert.“