Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente trafen sich unter der Leitung der Bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner am Chiemsee, um das 70. Jubiläum des Grundgesetzes zu feiern. Am Entstehungsort des Grundgesetzes wurde dabei an die historische Rolle erinnert, die die Länder und ihre Parlamente bei der Erarbeitung des Grundgesetzes gespielt haben.
Bei ihrem Treffen am Originalschauplatz des Verfassungskonvents auf der Insel Herrenchiemsee nannte Landtagspräsidentin Ilse Aigner den Ort ein Symbol für das Erfolgsmodell des demokratischen Föderalismus. „Es ist von unserer Verfassung ausdrücklich so vorgesehen, dass die Mitsprache der Länder ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Demokratie wird – nachdem man im sogenannten Dritten Reich die zerstörerische Wirkung eines rigiden Zentralismus erlebt hat. Das Grundgesetz ist auch ein Auftrag an uns, diesen Föderalismus weiterhin zu leben und die freiheitliche Grundordnung, die uns Frieden, Wohlstand und Sicherheit beschert hat, zu schützen. Das geht nur mit selbstbewussten Ländern.“
Die Präsidentinnen und Präsidenten hatten zunächst das Dokumentationszentrum Obersalzberg besucht, in dem die Mechanismen der nationalsozialistischen Terrorherrschaft wissenschaftlich aufbereitet werden. Mit Erfolg, wie die Präsidentinnen und Präsidenten sehen konnten: seit der Eröffnung des Dokumentationszentrums 1999 wurden über drei Millionen Besucher gezählt, ein Vielfaches der anfangs erwarteten Zahl. Dann schlug das Programm den historischen Bogen zum Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, auf der Prof. Dr. Florian Meinel, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, mit den Präsidentinnen und Präsidenten über Spielräume und Grenzen des Grundgesetzes für den parlamentarischen Alltag diskutierte. Abgeschlossen wurde die Tagung mit einer Führung durch die Dauerausstellung zum Verfassungskonvent im Chorherrenstift auf Herrenchiemsee.
Vom 10. bis zum 23. August 1948 tagte der „Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee“ im Alten Schloss auf der Herreninsel in Bayern. Der dort von einem Sachverständigengremium formulierte „Herrenchiemsee-Bericht“ diente dem Parlamentarischen Rat als Grundlage für die Ausarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das deutsche Grundgesetz und legte damit die rechtliche und politische Grundordnung unseres Staates fest.