Gesetzentwurf zu Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung bei der Kommunalwahl

Pressemitteilung vom 13. März 2019. Die CDU-Landtagsfraktion hat gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von betreuten Menschen mit Behinderung für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 vorgelegt. Danach sollen die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, keineAnwendung mehr finden. Die Neuregelung wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz notwendig, die sich auf das Landeswahlgesetz auswirkt.

Der Böblinger CDU-Landtagsabgeordnete Paul Nemeth erklärte dazu: Für uns hat es oberste Priorität, dass unser Landesgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.“Seine Kollegin Sabine Kurtz aus dem Wahlkreis Leonberg betont: „Wir wollen, dass für alle Wahlen dieselben Teilnahmeregelungen gelten, zum Beispiel auch für Bürgermeisterwahlen. Der Bund muss nun ebenfalls die Rechtsgrundlagen in seinem Kompetenzbereich anpassen“.Vor dem Hintergrund des knappen Zeitfensters begrüßen die beiden Abgeordneten aus dem Landkreis Böblingen die nun für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg gefundene Regelung.