Ob Schwarzwälder Schinken, Schwäbische Spätzle und Maultaschen oder der Hohenloher Birnenbrand. Baden-Württemberg hat eine Vielfalt an Produkten, die nicht nur für ihre hervorragende Qualität bekannt sind, sie sind gleichzeitig Spiegelbild unserer lebendigen kulinarischen Kultur und stiften Identität.
Auch die Europäische Union hat die Bedeutung solcher Produkte für die Regionen erkannt und fördert diese gezielt mit drei Geografischen Angaben, „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) und „geografische Angaben“ (g. A.). Der Unterschied zwischen einer g. U. und einer g. g. A. besteht darin, in welchem Umfang die Ausgangsstoffe aus dem abgegrenzten Gebiet stammen müssen. Produkte mir einer „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U) werden in einer Ursprungsregion hergestellt mit Ausgangsstoffen, die aus derselben Region stammen müssen. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ muss mindestens einer der Herstellungsschritte in der Region erfolgen. Die „geografische Angabe“ schützt Weine und Spirituosen.
So wird der Wert dieser Produkte hervorgehoben, ist gegen Nachahmung und Missbrauch geschützt und gleichzeitig wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf um die besondere Qualität. Das Förder- und Schutzsystem besteht seit mehr als 20 Jahren und soll nicht nur nicht nur die ländliche Entwicklung fördern, sondern auch unseren Landwirtinnen und Landwirten Wertschätzung entgegenbringen. Denn die Eintragung ihrer Erzeugnisse macht sie einzigartig.
Beim Festakt zur Eintragung des Hohenloher Birnenbrands als geschützte geografische Angabe hob Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL die Bedeutung der Gütezeichen für die Erzeugerinnen und Verbraucher hervor: „Auch für die Verbraucher ist die Eintragung bedeutsam. Sie werden dadurch über die besondere Qualität informiert und außerdem entsteht dadurch eine besondere Verbundenheit mit dem Produkt und seiner Herkunftsregion.“