Flurneuordnung in Baden-Württemberg

Wie kann man die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen sichern und dabei die ökologische Vielfalt erhalten? Mit dem Instrument der Flurneuordnung können diese verschiedenen Ziele gleichzeitig erreicht werden und zwar bürgernah unter Einbindung aller Betroffenen.

 

Damit die Flurneuordnung   erfolgreich von statten gehen kann, sind zahlreiche Schritte notwendig. In der Regel wird das neu zu ordnende Gebiet auf Vorschlag der Betroffenen hin ausgewählt.  Die Grundstückseigentümer bilden dann eine Teilnehmergemeinschaft und wählen ihren Vorsitzenden. Kreativität und Durchhaltevermögen sind gefragt, wenn Äcker und Wiesen getauscht oder neu zugeschnitten, Wege neu erschlossen oder verbunden und Biotope ausgewiesen werden sollen. Der Prozess dauert viele Jahre, aber am Ende profitieren alle davon: Landwirtschaft und Natur, Tourismus und Bürgerschaft. Die Kosten dieser Maßnahmen werden mit mindestens 50% von Land und Bund bezuschusst.

 

Die Flurneuordnungsverfahren können dabei so verschieden sein, wie die landschaftlichen Begebenheiten selbst. Von Rebflurneuordnungen, die in den vielen Weinbaugebieten Baden-Württembergs zum Tragen kommen und durch welche Rebflächen so geformt und erschlossen werden, dass die Bewirtschaftung erleichtert wird, bis hin zu Verfahren mit agrarstruktureller Zielsetzung, bei denen versucht wird, die ökonomischen Interessen der Landwirte mit ökologischen in Einklang zu bringen. Ziel ist dabei stets die Moderation und der Ausgleich der verschiedenen Nutzungsinteressen.

 

Das Ende der Verfahren ist immer ein Grund zur Freude. Die Teilnehmergemeinschaften, Bürgermeister, Landräte und politische Vertreterinnen und Vertreter kommen dann bei einem Abschlussfest zusammen und würdigen die Teilnehmergemeinschaften für  ihre geduldigen Abstimmungsprozesse und die vielen zielführenden Ideen.

 

Häufig ist Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL damit betraut, die Flurneuordnungsbescheide und die dazu gehörenden Finanzzusagen zu überbringen, damit das Verfahren beginnen kann. Auch zum Abschluss wird die Vertreterin des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) gerne eingeladen, um das Werk zu würdigen und den Beteiligten zu danken. Beispielsweise beim Abschlussfest in Marbach-Erdmannhausen,  bei dem sie die Festrede hielt und die Dankesurkunden des MLR an die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft überreichte. „Das Land stellt über Flurneuordnungsverfahren wichtige Fördermittel zur Stärkung des Ländlichen Raumes bereit“, so Staatssekretärin Sabine Kurtz MdL.