Erste Lesung zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir es mit einem guten Beispiel für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit der grün-schwarzen Regierungskoalition zu tun. Das haben Sie ja eben schon zweimal gehört. Dafür gab es auch viel Lob bei der öffentlichen Anhörung, die der Wissenschaftsausschuss schon im Januar durchgeführt hat.

Fast alle haben sich ähnlich geäußert wie der Landesvorsitzende des RCDS. Er bezeichnete das Vorhaben als einen innovativen Gesetzentwurf, welcher die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen und langfristig auch des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg stärke, und dies unter Wahrung der demokratischen Grundsätze und der Hochschulautonomie. Dieser Würdigung, meine Damen und Herren, lieber Herr Binder, schließe ich mich jedenfalls in vollem Umfang an.

(Beifall bei der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Das muss ja eine super Anhörung gewesen sein!)

Für die CDU darf ich sagen, dass wir besonders zufrieden da- mit sind, dass es uns gelungen ist, das sogenannte allgemeinpolitische Mandat der Verfassten Studierendenschaft aus dem bisherigen Gesetz zu streichen. Sie erinnern sich: 2012 hatte die grün-rote Landesregierung eine eigenständige Studierendenvertretung an allen Hochschulen eingeführt.

Ich will hier ausdrücklich betonen: Die CDU ist ganz und gar dafür, dass es eine Mitbestimmungsorganisation der Studierenden an den Hochschulen gibt, aber es handelt sich bei dem grün-roten Modell um eine Pflichtmitgliedschaft. Alle Studierenden sind gezwungen, dafür auch Gebühren zu zahlen. Besonders stört uns, dass es in der Praxis durchaus vorkam, dass der Gesetzestext so ausgelegt wurde, als hätten die Vertreter der Verfassten Studierendenschaft ein sogenanntes allgemeinpolitisches Mandat, also das Recht, sich im Namen ihrer Mitglieder zu jeglichem politischen Thema zu äußern und das eingenommene Geld entsprechend beliebig einzusetzen.

In der Anhörung – das will ich schon erwähnen – bestand der Vertreter der LandesAStenKonferenz darauf, dass das so bleibt. Antirassismus, Feminismus, Antisexismus und andere Bewegungen und Bestrebungen – damit müsse weiterhin eine Solidarisierung möglich sein, forderte er. Keinesfalls wolle man sich auf hochschulnahe Themen beschränken lassen.

Genau das aber, meine Damen und Herren, hält die CDU für erforderlich. Nach unserer Auffassung sollen sich Studierende im besten Sinne von Max Frisch in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen. Im Übrigen – das will ich hier auch einmal erwähnen – haben nicht einmal die Rektoren ein Mandat, das es ihnen erlauben würde, sich kraft Amtes über Gott und die Welt zu äußern.

(Abg. Anton Baron AfD: So ist es!)

Die Frau Ministerin hat selbst darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 1979 festgestellt hat, dass ein allgemeinpolitisches Mandat, verstanden als uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener Meinungen und Forderungen, gegen das Grundgesetz verstößt. Es bleibt mir weiterhin ein Rätsel, meine Damen und Herren von Grün und Rot, warum das 2012 nicht klargestellt wurde. Diesen Webfehler heben wir jedenfalls jetzt auf.

Ich will nicht verhehlen, dass wir noch ein weiteres Problem sehen, nämlich die Haushaltsverantwortung der Verfassten Studierendenschaft. Ein Artikel aus der „Rhein-Neckar-Zeitung“ vom 24. Januar bestärkt uns in dem Eindruck, dass hier eine Überforderung der Studentenvertretung vorliegen könnte. An der Universität Heidelberg ist es wohl so, dass sich niemand in die Verantwortung nehmen lassen und um die Finanzen kümmern will. Es drohe daher eine Haushaltssperre. So wird geschrieben. Ich denke, da werden wir in Zukunft auch noch einmal genau hinschauen müssen, meine Damen und Herren.

Ein weiteres Thema konnte leider nicht aufgegriffen werden – das ist eben vom Kollegen Salomon auch schon angesprochen worden –: Das betrifft das Bauen im Hochschulbereich. Die Rektoren weisen uns immer wieder darauf hin, dass selbst kleinere Bauvorhaben nur unglaublich umständlich und langwierig vorankommen. Da mahlen die Mühlen der Behörden wohl viel zu langsam. Damit müssen wir uns noch weiter beschäftigen; das kann ich zusichern.

Wir sehen auch noch – ich bin gleich fertig; aber es ist mir wichtig, das zu erwähnen –, dass wir am vorliegenden Gesetzentwurf noch etwas verbessern müssen. Die Musik- und Kunsthochschulen haben uns nämlich darauf hingewiesen, dass im Moment, so wie das Gesetz aussieht, ihre Senate völlig überdimensioniert werden. Sie wollen in diesem Punkt behandelt werden wie die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die DHBW. Ich glaube, das müssen wir ändern; das haben wir auch zugesagt.

Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Gesetzesänderung ist vor der Gesetzesänderung. Ich freue mich, dass die Frau Ministerin das hier auch noch einmal so bestätigt hat. Es gibt noch viel zu tun. Packen wir es an.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)