Entlastung für Ferkelerzeuger

Die Landesregierung stellt bis zu 1,52 Millionen Euro für die Unterstützung der von Corona und der Afrikanischen Schweinepest gebeutelten Branche bereit. Für die Beiträge zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist im Jahr 2022 eine Entlastung von 12,50 € pro Zuchtsau vorgesehen. Die Tierseuchenkasse wird die betroffenen Betriebe anschreiben und sie über diese Beihilfemöglichkeit informieren. Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, den Landwirten die Schäden auszugleichen, die Ihnen in der Folge von Tierseuchen oder durch die Bekämpfung von Seuchen entstehen. Auch in Zukunft muss die Schweinehaltung in Baden-Württemberg einen festen Platz haben. Das ist ein klares Bekenntnis für unsere Familienbetriebe in der Schweinezucht.

 

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