Schaf- und Ziegenhalter oder auch Weidetierhalter in Deutschland und Baden-Württemberg fürchten seit Jahren Wolfsrisse. Denn der Herdenschutz und die vom Land finanzierte Zaunbauten bieten keinen verlässlichen Schutz gegen Übergriffe des Wolfes.
In Baden-Württemberg gelten derzeit drei Wölfe als sesshaft. Durchziehende Tiere werden immer wieder gesichtet. Die Population ist in Deutschland auf 2000 bis 3000 angewachsen. Insofern begrüßt Sabine Kurtz MdL ausdrücklich, „dass sich die Bundesregierung nun endlich entschlossen hat, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zuzustimmen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu reduzieren. Endlich hat die Bundesregierung ein Einsehen und zeigt Verständnis für die Sorgen der Weidetierhalter.“ Sie verweist darauf, dass die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes seinen Artenschutz nicht grundsätzlich in Frage stellt. Aber: „ Auch wenn der Wolf eine „geschützte“ Art bleibt, hoffe ich, dass wir mehr Flexibilität erhalten, um schnell und pragmatisch auf problematische Wölfe reagieren zu können“.
Der erste Schritt in dieser Richtung sei nun aufgrund der Zustimmung von Deutschland möglich: Eine Änderung der Berner Konvention. Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 1979 zum Schutz und Erhalt europäischer Pflanzen- und Tierarten. Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben ihn unterschrieben. Wird der Schutzstatus des Wolfes in diesem „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ herabgestuft, können die Mitgliedsstaaten anschließend ihre nationale Gesetzgebung entsprechend ändern.
Sabine Kurtz MdL: „Wir müssen unseren Blick auf die gesamte Population richten, nicht auf das Einzeltier. Angesichts des Zuwachses der Wolfspopulation in allen Bundesländern ist die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes dringend notwendig“.