EAK Baden-Württemberg: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten

In der derzeitigen Debatte um eine Lockerung oder gar Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche fordert der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Baden-Württemberg, den geltenden Straftatbestand beizubehalten. Der Deutsche Bundestag debattierte am Donnerstag, den 22. Februar in erster Lesung über die drei Gesetzesentwürfe der Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Diese sehen vor, den § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) einzuschränken oder sogar ersatzlos zu streichen. Der Paragraph verbietet es, „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ Publikationen zur Förderung von Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich zu verbreiten. Verstöße werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

„Die Forderung nach einer Streichung des § 219a StGB ist ethisch höchst bedenklich und steht im Gegensatz zu unseren christlichen Werten, zu denen besonders der Schutz des Lebens gehört“, betont die EAK-Landesvorsitzende Sabine Kurtz MdL.

Ein Schwangerschaftsabbruch vor der 12. Schwangerschaftswoche sei zwar straffrei, aber dennoch ein rechtswidriger Eingriff in das menschliche Leben. Das habe das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1993 entschieden. Es sei deshalb nur folgerichtig, dass öffentliche Werbung dafür weiterhin verboten bleibt.

„Frauen haben in Deutschland jederzeit die Möglichkeit, sich bei den zuständigen Beratungsstellen umfangreich und individuell zu informieren“ erklärt Sabine Kurtz. Es sei gut und richtig, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung über den § 219 StGB geregelt sei. Nur so könne eine unabhängige und sachliche Beratung gewährleistet werden, die neben medizinischen Fragen des Abbruchs auch über mögliche Perspektiven aufklärt. „Diese Regelung schützt sowohl die Frauen als auch das ungeborene Leben“, so Sabine Kurtz.

„Schwangerschaftsabbrüche sind keine alltägliche Dienstleistung, und das muss auch so bleiben“, betont sie. Keinesfalls dürften Schwangerschaftsabbrüche zum Geschäftsmodell oder die Notsituation der Frauen für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden.

Der EAK Baden-Württemberg hat im Jahr 2010 die Gründung des Notlagenfonds „Kind willkommen“ durch die beiden Diakonischen Werke Baden und Württemberg angeregt. Werdende Eltern, die in finanziellen Nöten stecken, können dabei Hilfe in Ergänzung zu staatlichen Leistungen erhalten. Weitere Informationen zu „Kind willkommen“ gibt es unter www.kind-willkommen.de. Der Notlagenfonds speist sich aus privaten Spenden.