CDU-Landtagsfraktion fordert Nachbesserungen bei der Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer sorgt seit Monaten für Diskussionen – bei Hausbesitzern und Mietern, in Städten und Gemeinden und genauso in der CDU-Landtagsfraktion. Nun werden die Auswirkungen für viele Bürgerinnen und Bürger anhand neuer Grundsteuerbescheide konkret.
Dabei gibt es sowohl Gewinner als auch Verlierer: Während Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sich oftmals über eine Kostenreduktion freuen können, sind Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Gartengrundstücken im Wohngebiet nicht selten von erheblichen Mehrbelastungen betroffen. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich der Problematik nochmals im Detail angenommen und setzt sich für Verbesserungen ein.
Zur Vorgeschichte: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil die Einheitswerte, auf denen sie basierte, völlig veraltet waren. Damit war der Gesetzgeber gezwungen, eine Neuregelung zu schaffen.
Der Bund hat daraufhin ein neues Grundsteuermodell entwickelt, das verschiedene Parameter zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien einführt. Gleichzeitig wurde eine sogenannte Länderöffnungsklausel beschlossen. Das bedeutet, dass die Bundesländer die Möglichkeit haben, von dem Bundesmodell abzuweichen und eigene Berechnungsmodelle zu entwickeln.
In Baden-Württemberg haben wir von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das BW-Modell basiert daher nicht auf einer wertabhängigen Berechnung, sondern ausschließlich auf der Grundstücksfläche und der Nutzung (Wohnen oder Gewerbe). Der Wert von Gebäuden spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Maßgeblich für die Entscheidung war der Wunsch, durch das Modell Anreize zum Flächensparen zu setzen. Das heißt: Wer viel Fläche besitzt, zahlt mehr Grundsteuer, unabhängig davon, wie wertvoll das Grundstück oder die Immobilie ist.
Das Modell wird jedoch immer wieder kritisiert. Während es für Eigentümer in städtischen Lagen oft eine Entlastung bedeutet, kann es für Landwirte oder Betriebe mit großen Grundstücken zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Auch die soziale Gerechtigkeit der Reform wird infrage gestellt, weil der Gebäudewert keine Rolle spielt – eine Villa auf einem kleinen Grundstück kann somit günstiger besteuert werden als ein einfaches Haus auf einem großen Grundstück.
Jetzt hat sich unser Fraktions- und Landesvorsitzender Manuel Hagel MdL gemeinsam mit dem finanzpolitischen Sprecher Dr. Albrecht Schütte MdL mit einem offenen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt. Darin fordern sie unter anderem:
- Sensiblere Betrachtung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse
- Berücksichtigung des tatsächlichen Grundstückswerts bei starken Abweichungen in den Bodenrichtwerten
- Vermeidung sozialer Härtefälle durch die Reform
- Mittelfristige Evaluation der neuen Grundsteuerregelung
Als Regierungsfraktion setzt sich die CDU weiterhin für eine gerechte Lösung im Sinne der steuerpflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ein.
Den offenen Brief von Manuel Hagel MdL können Sie hier nachlesen