Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 8. Februar 2017 hat der Landtag den Untersuchungsausschuss „Zulagen Ludwigsburg“ eingesetzt.  Unser Abschlussbericht umfasst rund 1300 Seiten.

Wir haben 23 Mal  getagt und 50 Beweisbeschlüsse gefasst sowie 39 Zeugen und drei Sachverständige vernommen. Einige Zeugen, darunter Frau Ministerin Bauer, wurden zwei Mal angehört. Die Kosten für den Untersuchungsausschuss belaufen sich nach vorläufigen Prognosen auf 1,5 Mio€.

Ich darf mich bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken:

  • bei den Obleuten und allen Ausschussmitgliedern
  • bei den Parl. Beratern,
  • bei den Ministerien und den nachgeordneten Behörden
  • und nicht zuletzt bei der Landtagsverwaltung
  • und hier ganz besonders bei Frau Munk, Frau Hartmann und Herrn Finkenbeiner
  • sowie dem stenographischen Dienst.

Sie alle haben uns sehr zuverlässig und kompetent unterstützt.

Als schärfstes Schwert des Parlaments, meine Damen und Herren, darf ein Untersuchungsausschuss nicht unüberlegt eingesetzt werden. Er muss „ultima ratio“ sein. Unser  Untersuchungsausschuss wurde daher  auch erst eingesetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangt war, dass bei der Vergabe von Zulagen an der Hochschule Ludwigsburg strafrechtlich relevantes Handeln vorgelegen haben musste und eine Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben worden war.

Strafverfahren und Untersuchungsausschussverfahren liefen somit in den vergangenen zweieinhalb Jahren parallel. Wir haben immer wieder Sitzungsniederschriften  an die Staatsanwaltschaft Stuttgart und an das Landgericht Stuttgart weitergeleitet und ich denke, dass wir damit dort zur Sachaufklärung beitragen konnten. Inzwischen wurde das Hauptverfahren gegen den Altrektor und den Altkanzler sowie gegen die 13 begünstigten Professoren eröffnet.

Worum ging es in diesem Untersuchungsausschuss?

Auftrag des Untersuchungsausschusses war es – ganz im Sinne der Kontrolle der Regierung durch das Parlament – sich mit einem möglichen Fehlverhalten des MWK und von Frau Ministerin Bauer auseinanderzusetzen. Unser Auftrag war es also eigentlich nicht, die Vorgänge innerhalb der Hochschule zu bewerten. Aber zur Bewertung des Regierungshandelns mussten wir diese Vorgänge natürlich gründlich betrachten

Ende 2011 hatte das sog. Altrektorat der Verwaltungshochschule Ludwigsburg in rechtswidriger Weise finanzielle Leistungen an Professorinnen und Professoren vergeben. Die im März 2012 neu ins Amt gekommene Rektorin Frau Dr. Stöckle deckte diese rechtswidrige Zulagenpraxis auf, was letztlich in die sogenannte Führungs- und Vertrauenskrise und die Abwahl der Rektorin mündete.

Nachdem im November 2017 ein Zeuge den Verdacht geäußert hatte,  dass es nach wie vor erhebliche Missstände an der Hochschule gebe, haben wir uns entschlossen, eine Ermittlungsbeauftragte einzusetzen. Der Vorschlag stammte von der SPD und  wurde vom ganzen Ausschuss als sinnvoll bewertet – ein Zeichen für die insgesamt sehr konstruktive Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg.  Die Ermittlungsbeauftragte, Frau Haseloff-Grupp, die ehemalige Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, führte dann zahlreiche Gespräche an der Hochschule. Aufgrund ihrer Gespräche konnten wir auf die Vernehmung vieler Personen vor dem Untersuchungsausschuss verzichten und wir haben uns ihrer Bewertung angeschlossen, dass die Hochschule insgesamt auf einem guten Weg ist. Für ihren intensiven Einsatz  danke ich Frau Haseloff-Grupp im Namen des Ausschusses recht herzlich.

Bei unserer Arbeit stießen wir immer wieder an die Grenzen der Kontrollkompetenz eines Untersuchungsausschusses. Ein Untersuchungsausschuss darf, wie Sie wissen, nur abgeschlossenes, nicht aber noch laufendes Regierungshandeln betrachten. Dies verhinderte auch, dass wir uns intensiver mit der Zulagenthematik befassten, die zusätzlich  an der HTWG Konstanz auftauchte. Besonders zu Beginn unserer Arbeit gab es auch noch andere Friktionen mit dem MWK, die nicht gerade vertrauensbildend wirkten. In zwei Fällen mussten Akten nachgeliefert werden. Darüber hinaus sorgte ein Zeugentreffen im MWK für Irritationen. Daran beteiligt war auch die Person, die das Ministerium als ständigen Regierungsvertreter  in unseren Ausschuss entsandt hatte und die somit alle Zeugenaussagen und Beratungen mit angehört hatte. Letztlich konnten wir aber keine unzulässigen Zeugenabsprachen feststellen. Gerade zu Beginn unserer Arbeit stand der Untersuchungsausschuss stark im Licht der Öffentlichkeit. Als besonders unerfreulich empfanden wir es, dass wir dann mehrmals in der Presse über vertrauliche Dokumente lesen mussten, die unbekannte Stellen offensichtlich weitergegeben hatten.

Hinsichtlich der eigentlichen Zulagenvergabe durch das Altrektorat im Jahr 2011 kam der UA genau wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu dem Ergebnis, dass diese rechtswidrig war. Wir stellten dann fest, dass das MWK auf den Vorgang aber erst im Frühjahr  2012 aufmerksam geworden war und zwar durch die neue Rektorin.

Die Aufarbeitung und Bereinigung der rechtswidrigen Zustände überließ das Ministerium dann ganz und gar der neuen Rektorin, und zwar mit der Begründung, aufgrund der Hochschulautonomie sei die Hochschule dafür selbst zuständig. Der Ausschuss hat diese Vorgehensweise als rechtskonform eingestuft.

Im Juni 2014 kam es dann innerhalb der Hochschule zu einer Führungs- und Vertrauenskrise, die in einer Resolution gegen die Rektorin gipfelte. Die Ministerin betonte im Untersuchungsausschuss mehrfach, diese Vertrauenskrise stehe in keinem Zusammenhang mit der Zulagenvergabe.  Diese Vertrauenskrise habe sich die Rektorin aufgrund ihres Führungsstils selbst zuzuschreiben.

Verschiedene Zeugenaussagen lassen zwar vermuten, dass beide Problemkomplexe nicht gänzlich voneinander zu trennen sind. Die  Führungs- und Vertrauenskrise könnte auch damit zu tun haben, dass sich das MWK bei der Lösung des Problems so stark zurückgehalten habe. Hier bewegen wir uns aber im Bereich der Spekulation.

Immerhin reagierte das Ministerium dann, als keine Ruhe an der Hochschule eintreten wollte, und setzte eine Kommission ein, die die aktuelle Lage an der Hochschule und ihre Funktionstüchtigkeit bewerten sollte.

Während die ehemalige Rektorin im UA behauptete, dass die Kommission nur zu dem Zweck eingerichtet worden war, um ihren Abgang herbeizuführen, versicherten uns die Kommissionsmitglieder, dass sie in keiner Weise vom Ministerium beeinflusst worden seien.

Auch diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt, denn der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim befasst sich noch mit der Frage, ob die Mitglieder von Hochschulrat und Senat möglicherweise  durch den Kommissionsbericht beeinflusst wurden bei ihrer Entscheidung, die Rektorin abzuwählen.

Wir untersuchten auch, zu welchem Zeitpunkt das MWK die Staatsanwaltschaft hätte einschalten und Disziplinarverfahren einleiten müssen.

Der Oberstaatsanwalt, den wir anhörten, verwies darauf, dass eine Ministerin ihr Personal auch zu schützen habe, eine Rufschädigung vermeiden muss und es daher nachvollziehbar ist, wenn sie sich mit der Erstattung von Strafanzeigen zurückhält. Dieser Sichtweise schloss sich der Ausschuss an.

Was hat unsere Arbeit letztlich gebracht?

Ich bin davon überzeugt, dass unser Untersuchungsausschuss zur Sensibilisierung beigetragen hat, zum Einen hinsichtlich der Zulagenthematik. Da hat das Ministerium ja schon reagiert und berät und begleitet die Hochschulen mittlerweile wesentlich besser und enger.

Zum Zweiten haben wir  auf die Chancen und Risiken der Hochschulautonomie aufmerksam gemacht. Deswegen zielt ein Teil unserer Handlungsempfehlungen auch darauf ab, die internen Strukturen an den Hochschulen zu überprüfen, um sie handlungssicherer zu machen.

Hochschulautonomie ist nämlich weder ein Persilschein für das Ministerium, noch ist sie ein Freifahrschein für die Hochschulen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.