Anfrage der SPD: Referendariat in Teilzeit ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
In Baden-Württemberg muss niemand, der Lehrerin oder Lehrer werden will, lange auf einen Referendarsplatz warten. Es gibt nämlich keine Zulassungsbeschränkung. Egal, mit welcher Note man das Erste Staatsexamen abgeschlossen hat: Jeder kann ins Referendariat einsteigen. Das ist nicht selbstverständlich; das haben Sie in der Vergangenheit sicherlich beobachtet. Gerade in anderen Bundesländern musste man teilweise sehr lange warten. Wir in Baden-Württemberg haben aber die Ausbildung immer als Einheit gesehen: Studium und Referendariat gehören bei uns zusammen. Erst anschließend ist man „fertige“ Lehrerin oder „fertiger“ Lehrer.
Bei der Bewerbung um das Referendariat werden schon jetzt Sozialpunkte angerechnet. Man kann also bestimmte Wünsche und Belange angeben: Wohnort, Familienbindung, auch Pflege von nahen Angehörigen oder eine eigene Behinderung. Und – wir haben es eben von der Kollegin Bogner-Unden schon gehört – schon bisher kann man die Ausbildungszeit um drei bis sechs Monate verlängern. Dies erlaubt das Beamtengesetz, wenn man Angehörige oder, wie in diesem Fall, Kinder zu pflegen hat.
Die SPD ist jetzt, meine Damen und Herren, auf die Idee gekommen, die Einführung der Möglichkeit eines Teilzeitreferendariats zu beantragen. Nachdem Sie nun fünf Jahre lang den Kultusminister gestellt haben, kommen Sie jetzt auf die Idee und sehen da Handlungsbedarf. Da darf man sich ja schon etwas wundern, meine Damen und Herren.
Aber es ist tatsächlich ein dickes Brett, das es hier zu bohren gilt – vielleicht ist das nicht so ganz Ihre Sache. Die neue CDU-Kultusministerin verschließt sich dem Anliegen jedenfalls nicht. Dies hat ja auch schon die GEW zur Kenntnis genommen und kommuniziert.
Aber klar ist auch: Wenn wir so ein Vorhaben angehen, dann wollen wir es richtig machen, dann wollen wir keine halben Sachen machen. Schauen Sie nach Berlin; da ist es z. B. durchaus möglich, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren – aber eben nur im Angestelltenverhältnis. Dann haben die Referendare nicht nur monatlich weniger Geld in der Tasche, sondern sie müssen auch noch Sozialversicherungs- abgaben zahlen. Wir meinen, das ist eher eine halbe Sache, die wir nicht unbedingt nachmachen wollen.
Wir müssen auch feststellen: Die Modelle, die es in den genannten sechs von 16 Ländern gibt, lassen sich nicht so einfach auf Baden-Württemberg übertragen. Denn diese Phase der Ausbildung ist ja in jedem Land etwas anders organisiert. Wir haben z. B. im ganzen Land verteilt 38 Seminare – dabei wird nach Schularten differenziert –, die diese begleitende Ausbildung anbieten. Es wird zu prüfen sein, wie sich dann ein Referendar in Teilzeit in das Kurssystem einpasst, wie es sich auswirkt, wenn man neben den anderen herläuft, wenn man dann so vereinzelt ist.
Man muss auch berücksichtigen, wie sich die Chancen durch eine solche Teilzeitausbildung verändern. Denn Chancengleichheit ist hier schon ein ganz wichtiges Kriterium. Dafür müssen wir eine gute Lösung finden.
Durch die Verlängerung der Ausbildungszeit darf natürlich kein Vorteil entstehen. In Hessen hat man deswegen z. B. die Einstiegsphase und das Prüfungssemester aus dieser Teilzeiterlaubnis herausgenommen. In diesen Phasen ist eine Teilzeitarbeit also nicht möglich.
Umgekehrt soll man auch keine Nachteile davon haben, dass man nur in Teilzeit anwesend ist. Das betrifft z. B. den angeleiteten oder den selbstständigen Unterricht, den man in den Ausbildungsschulen erteilt. Hier müssen wir auf viel Entgegenkommen seitens der Ausbildungsschulen setzen.
Ganz grundsätzlich darf ich für die CDU-Fraktion sagen: Wir verschließen uns dem Anliegen nicht. Denn natürlich ist für uns die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz wichtig. Wir sind davon überzeugt: Familie ist der erste Bildungsort, und Familie ist auch der Ort, an dem Bindungsfähigkeit auf- gebaut wird, die ja die Voraussetzung für Bildungsfähigkeit ist.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Heinrich Kuhn AfD)
Insofern sind wir der Kultusministerin dankbar für ihre Aufgeschlossenheit, dieses Thema einmal auszuloten. Wir wollen aber Ihrem Antrag jetzt nicht zustimmen, weil ich denke, wir sollten der Ministerin keine Vorschriften machen, in welcher wie auch immer zusammengesetzten Arbeitsgruppe sie das Thema angeht.
Einen Wunsch würde ich aber gern äußern: Wenn man das Thema angeht, könnte man noch einmal eruieren, ob 18 Monate Referendariat wirklich ausreichend sind. Früher waren es einmal 24 Monate.
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das war besser!)
Wir hören immer wieder den Wunsch, dass wir etwas mehr Ruhe und Beständigkeit in die Schulen hineinbringen. Dies würde vielleicht auch dazu beitragen, hier etwas Ruhe und Beständigkeit hineinzubringen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grünen und der AfD – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Gut!)