05|2017 CDU stärkt Realschulen und verbessert Übergang von Grundschulen auf weiterführende Schulen

Der Landtag hat am 3. Mai 2017 die Schulgesetzänderung zur Grundschulempfehlung und zur Stärkung der Realschulen beschlossen. Damit werden zwei wichtige bildungspolitische Vorhaben des CDU-geführten Kultusministeriums umgesetzt. Sie sollen die Qualität und die Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Schulen verbessern. Angesichts des schlechten Abschneidens des Landes bei Schulvergleichen wie dem IQB-Bildungstrend 2015 und VERA-8 ist dies dringend notwendig.
Änderungen bei der Grundschulempfehlung
Künftig müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule wieder vorlegen. Diese Maßnahme soll den Schülerinnen und Schülern den Wechsel in die neue Schule erleichtern. Die weiterführenden Schulen sollen bestmöglich über den Leistungsstand sowie die Stärken und Schwächen ihrer neuen Schüler informiert werden, um sie von Anfang an gezielt fördern zu können.
Nicht eingeschränkt wird durch die Neuregelung die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Sie können weiterhin frei wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Ein wichtiges Anliegen ist es uns, den Austausch zwischen Schulen und Elternhäusern zu verbessern. Deshalb soll es künftig im Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ein spezielles Beratungskonzept geben. Dazu gehören regelmäßige Einzelgespräche, Informationsveranstaltungen und zusätzliche Beratungsangebote. Die Grundschullehrkräfte werden deshalb für die Gesprächsführung mit Eltern und für die Entwicklung schulspezifischer Beratungsangebote ausgebildet. Durch eine intensive Beratung sollen Eltern in die Lage versetzt werden, noch besser und fundierter über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes zu entscheiden.
Der Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule ist eine entscheidende Schnittstelle in einer Schülerbiografie. Die Kultusministerin und wir in der CDU-Landtagsfraktion sind überzeugt, dass diese Neuregelung zu mehr Transparenz, einer vertrauensvollen Partnerschaft zwischen Eltern und Schulen und zu erfolgreichen Bildungswegen für die Schüler beitragen wird.
Die Änderung wird zum 1. August 2017 in Kraft treten und erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 gelten.
Stärkung der Leistungsfähigkeit der Realschulen
Die zweite Änderung des Schulgesetzes stärkt die Realschulen, was uns als CDU schon immer ein großes Anliegen war. Diese bewährte und leistungsstarke Schulart ist eine tragende Säule unseres Schulsystems mit einem besonderen und praxisnahen Profil. Gerade für die Nachwuchsgewinnung der Unternehmen, insbesondere für die duale Ausbildung, sind die Realschulen unverzichtbar. Gleichzeitig verfügen sie über die vielfältigste Schülerschaft. Zum aktuellen Schuljahr hatten dort 56 Prozent der Fünftklässler eine Grundschulempfehlung für die Realschule, 25 Prozent für Haupt- bzw. Werkrealschule und 19 Prozent für das Gymnasium. Diese Situation stellt die Realschulen vor eine besondere Herausforderung.
Mehr Flexibilität bei der Differenzierung
Mit dem neuen Konzept können die Realschulen auf ihre zunehmend heterogene Schülerschaft flexibler reagieren. Die Schulen bekommen mehr Möglichkeiten, die einzelnen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer jeweiligen Stärken und Schwächen zu fördern.
Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6
In der Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 richten sich Unterricht und Notengebung künftig am mittleren Niveau, das zum Realschulabschluss führt, aus. Leistungsschwächere Schüler können zusätzlich gefördert werden. Nach Klasse 5 gibt es kein Sitzenbleiben – das gehört für uns zu einer echten Orientierungsstufe. Erst zum Ende der Klasse 6 wird anhand der Noten entschieden, ob die Schüler ab Klasse 7 auf dem grundlegenden Niveau, das auf den Hauptschulabschluss abzielt, oder auf dem mittleren Niveau weiter lernen. In der Orientierungsphase informiert die Schule die Eltern über die Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung ihres Kindes und berät sie über die weitere schulische Entwicklung.
Unterricht in Klasse 7 bis 10
Ab Klasse 7 führen die Realschulen die Schüler je nach deren schulischen Leistungen gezielt zum Hauptschul- bzw. Realschulabschluss. Die Realschulen erhalten außerdem mehr Möglichkeiten zur äußeren Leistungsdifferenzierung. Statt wie bisher leistungsstärkere und leistungsschwächere Schüler gemeinsam in einer Klasse zu unterrichten, können die Realschulen künftig leistungsdifferenzierte Gruppen innerhalb der Klassen oder sogar getrennte Klassen bilden. Sie können damit die aus ihrer Sicht geeignetste Art der Förderung auswählen. Dadurch können die Realschulen flexibel auf die Zusammensetzung und die Bedürfnisse ihrer Schülerschaft reagieren. Die Qualität des Unterrichts soll damit insgesamt gestärkt werden.
Am Ende der Klassen 7 und 8 wird anhand der Noten entschieden, ob der Schüler auf dem “Hauptschulniveau” oder auf dem “Realschulniveau” weiter lernt. Ein Wechsel ist auch zum Halbjahr möglich. Das Konzept der Realschule schafft somit eine hohe, begabungsgerechte und leistungsorientierte Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsgängen unter einem Dach.
Bei entsprechender Zusammensetzung ihrer Schülerschaft können die Realschulen ab Klasse 8 sogar Angebote auf erweitertem („gymnasialem“) Niveau machen.
Noten und Prüfungen
Noten werden an der Realschule von Klasse 5 bis 10 erteilt. Es gibt Halbjahresinformationen bzw. das Halbjahreszeugnis in Klasse 10 und Zeugnisse am Ende eines jeden Schuljahres. Damit bleibt die Realschule eine leistungsorientierte Schulart.
In Klasse 9 werden die Schüler, die auf dem grundlegenden Niveau lernen, gezielt auf den Hauptschulabschluss vorbereitet. Nach bestandener Prüfung können sie bei einem guten Prüfungsergebnis in Klasse 10 wechseln. Dort können sie gemeinsam mit ihren Mitschülern, die das mittlere Niveau durchlaufen haben, die zentrale Realschulabschlussprüfung ablegen.
Erhöhung der Poolstunden
Die Zahl der Poolstunden an den Realschulen soll von derzeit acht bis zum Schuljahr 2020/21 stufenweise auf 20 Stunden je Zug erhöht werden. Die Poolstunden, mit denen die Schulen eigene Schwerpunkte setzen können, geben ihnen deutlich mehr Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler leistungsdifferenziert zu fördern und erfolgreich zu einem Schulabschluss zu führen. Zudem verhindern die zusätzlichen Poolstunden, dass die Realschulen ihren Unterricht insgesamt an die Leistungsschwächeren anpassen müssen und damit das Niveau insgesamt absinkt. Damit tragen sie zu einer besseren Unterrichtsqualität bei.
Das Konzept zur Stärkung der Realschulen tritt zum Schuljahr 2017/18 in Kraft.
Wichtiger Schritt zur Verbesserung der Unterrichtsqualität
Das neue Realschulkonzept und die Neuregelung bei der Grundschulempfehlung zeigen deutlich: Die CDU und das von ihr geführte Kultusministerium setzen sich intensiv dafür ein, die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Schulen zu stärken. Diese Verbesserungen nehmen wir Schritt für Schritt, überlegt, konsequent und zügig vor.